Berufsunfähigkeitsversicherung: Tipps für Selbstständige
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige sehr sinnvoll. Denn wer selbstständig als Freelancer tätig ist, kann bei Berufsunfähigkeit schnell vor dem Aus stehen. Warum sie sich für Freelancer besonders lohnt und worauf Sie beim Abschluss einer BU-Versicherung achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.
Statistisch gesehen ist mittlerweile jeder vierte Deutsche von einer Berufsunfähigkeit bedroht. Im Falle von Selbstständigen wird eine bleibende Berufsunfähigkeit überdurchschnittlich oft durch Krankheiten verursacht. Warum auch die Stiftung Warentest die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige im Test für sinnvoll hält und auf welche Klauseln und Verweisungen in den Vertragsbedingungen zu achten ist.
Kaum staatlicher Schutz für Selbstständige bei Berufsunfähigkeit
Selbstständige, die von einer Berufsunfähigkeit betroffen werden, haben kaum Anspruch auf staatliche Hilfen. Zwar bietet der deutsche Staat Berufsunfähigen in Form der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eine, wenn auch sehr eingeschränkte, finanzielle Hilfe. Doch Selbstständige und Freiberufler haben in den meisten Fällen keinen Anspruch darauf.
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Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer bereits seit fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und mindestens drei Jahre lang Beiträge zu dieser geleistet hat. Wer sich also gleich im Anschluss an Studium oder Berufsausbildung selbstständig gemacht oder einen eigenen Betrieb gegründet hat, erhält die Erwerbsminderungsrente von Vornherein nicht.
Erwerbsminderungsrente: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel!
Doch selbst wenn der Selbstständige beziehungsweise Freiberufler noch einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, nützt ihm diese meist sehr wenig. Denn er erhält höchstens 30 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens vor der Selbstständigkeit. Wer also beispielsweise noch finanzielle Verpflichtungen erfüllen muss, etwa weil er in sein eigenes Unternehmen investiert hat, dem bieten sich auch mit der Erwerbsminderungsrente nur trübe Zukunftsaussichten.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll und wichtig!
Im Falle von Berufsunfähigkeit ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für die meisten betroffenen Selbstständigen und Freiberufler ein wahrer Helfer in der Not. Denn die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Selbstständigen ohne Wenn und Aber die vereinbarte BU-Rente aus.
Auch für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit des Versicherten nicht von bleibender Dauer ist. Dieser Punkt ist besonders für Selbstständige und Freelancer wichtig, denn wenn sie beispielsweise für zwölf Monate berufsunfähig sind, ist ihre selbstständige Existenz zumindest gefährdet, in den meisten Fällen leider nur allzu oft bereits zerstört.
Worauf Selbstständige bei ihrer BU-Versicherung achten müssen
BU-Verzicht auf Umgestaltung des Betriebs
Der für Selbstständige, die ein eigenes Unternehmen leiten, wohl wichtigste Punkt im Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Verzicht des Versicherers auf eine Umgestaltung des Betriebes im BU-Fall. Wird dies im Vertragswerk vom BU-Versicherer nicht ausdrücklich ausgeschlossen, so kann er für den Fall, dass der Selbstständige berufsunfähig wird, von diesem verlangen, dass er seinen Betrieb auf eine Tätigkeit ausrichtet, die er trotz seiner Berufsunfähigkeit noch zu leisten vermag.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Der ausdrückliche Verzicht auf abstrakte Verweisung ist vor allem für Freelancer und Freiberufler von großer Bedeutung. Verzichtet der BU-Versicherer nämlich im Vertrag nicht auf die abstrakte Verweisung, so kann er bei Berufsunfähigkeit des Freiberuflers / Freelancers von diesem fordern, einen anderen Beruf wahrzunehmen. Weigert sich der Versicherte, kann der BU-Anbieter seine Berufsunfähigkeitsrente einbehalten.
Rückwirkende BU-Rente
Die rückwirkende BU-Rente ist natürlich für alle Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Doch besonders Existenzgründer sollten strikt auf eine entsprechende Klausel in ihrem BU-Vertrag achten. Denn wer ein eigenes Unternehmen gründet, muss zunächst einmal einiges an Kapital investieren, wodurch sich für ihn finanzielle Verbindlichkeiten ergeben. Wird der Existenzgründer dann berufsunfähig, kann er nur mit Hilfe einer ausreichenden Rente seiner Berufsunfähigkeitsversicherung die auflaufenden Schulden abbezahlen.