Firmenname für Freiberufler: Worauf sollte man achten?
Der Firmenname für Freelancer und Freiberufler sollte ansprechend und einprägsam sein, schließlich ist er der erste Eindruck, der auf Kunden gemacht wird. Ist der Firmenname ausgefallen und innovativ, bleibt er im Gedächtnis. Ist der Name langweilig, vergessen wir ihn wieder. Doch wie finden Selbstständige ihren Firmennamen? Und welche Namen sind überhaupt zulässig?
Viele Selbstständige kennen das bestimmt: Die Geschäftsidee wurde ausgearbeitet, es wurde eine ausführliche Marktforschung betrieben und womöglich sogar bereits ein Businessplan erstellt – nun soll die Tätigkeit natürlich direkt ausgeübt werden. Das Einzige, das jetzt aber noch fehlt, ist ein richtiger Unternehmensname, um als Freiberufler durchzustarten. Was nun?
Unternehmensbezeichnung oder Firmenname für Selbstständige?
Bei der Wahl der Unternehmensbezeichnung bzw. des Firmennamens müssen Selbstständige erst einmal wissen, zu welcher Berufsgattung sie gehören bzw. welche Rechtsform sie wählen werden. Denn bei der Namensfindung für das eigene Unternehmen gibt es rechtliche Unterschiede für Freiberufler, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer. Außerdem spielt die Eintragung ins Handelsregister bei der Bezeichnung des eigenen Unternehmens eine Rolle.
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Firmennamen können nur dann vergeben werden, wenn eine Firma gegründet wird. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Selbstständige Freelancer und Freiberufler werden meist nicht im Handelsregister eingetragen und daher auch nicht firmiert. Sie erhalten also streng genommen keinen richtigen Firmennamen – sondern sind unter ihrer Unternehmensbezeichnung tätig.
Freiberufler: Unternehmensbezeichnung ohne Gewerbe
Selbstständige, die einen sogenannten Katalogberuf ausüben, sind per Definition Freiberufler. Dazu gehören etwa Anwälte, Ärzte, Hebammen oder auch Informatiker. Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, muss kein Gewerbe anmelden. Freiberufler müssen zwar ebenfalls mit ihrem bürgerlichen Namen auftreten, müssen aber im Gegensatz zum Gewerbe, nicht zwingend den persönlichen Vor- und Nachnamen in der Unternehmensbezeichnung einsetzen.
Es kann beispielsweise auch nur der Nachname genutzt werden. Zusätze als Geschäftsbezeichnungen sind ebenfalls erlaubt. Dabei ist es jedoch empfehlenswert, dass diese den freiberuflichen Charakter der Tätigkeit unterstreichen – was auch bei der Einstufung als Freiberufler durch das Finanzamt hilfreich sein kann.
Beispiele für Unternehmensbezeichnungen von Freiberuflern sind:
- Paulus Physiotherapie
- Heilbach Hebamme
- Wieland Webdesign
- Ingenieurbüro Fabritius
- Peter Müller – IT-Beratung
- Max Mustermann Texterstellung
- Olivia Berger, Philosophie und Beratung
In Dokumenten zum Geschäftsverkehr ist dabei jeweils die vollständige Unternehmensbezeichnung inklusive des Vor- und Nachnamens zu verwenden. Dazu gehören:
- geschäftliche Schreiben bzw. Geschäftsbrief (z. B. Rechnungen)
- das Impressum der Website
- die Visitenkarte
- die Signatur jeder E-Mail
Gewerbetreibende: Vor- und Nachname in Unternehmensbezeichnung Pflicht
Gewerbetreibende Einzelunternehmen haben ebenfalls rechtlich keine Firmenbezeichnung, wenn sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Somit unterstehen sie – wie auch Freiberufler – nicht dem HGB. Im Gegensatz zu freiberuflichen Selbstständigen sind Gewerbetreibende unter ihrer Unternehmensbezeichnung tätig, die den bürgerlichen Vor- und Nachnamen enthalten muss. Eine Abkürzung des Vornamens ist untersagt.
Zusätzlich zum Eigennamen sind Branchen- und Sachbezeichnungen, Buchstabenkombinationen und Fantasiebegriffe (auch in Kombination) in der Unternehmensbezeichnung erlaubt. Auch zulässig sind zusätzliche Bezeichnungen, die auf die Produkte oder Leistungen hinweisen, wie zum Beispiel:
- Floristik Eva Blume
- Feinkost Franz Fischer
- Dora Dreier Drogerieversand24
Bei allen Zusätzen und Fantasiebezeichnungen gilt es vorher zu prüfen, ob die Bezeichnung nicht bereits als Firma oder Marke eingetragen ist, oder von anderen Unternehmen als Logo oder Geschäftsbezeichnung genutzt wird. Das geht kostenlos mit dem Recherche-Verzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamts.
Zusätzlich kann eine Geschäftsbezeichnung (beispielsweise für Lokale oder Institute) beigefügt werden. Beispielsweise:
- Brauhaus zum goldenen Dackel
- Schönheitsinstitut Lotus
Diese dürfen ohne Unternehmensbezeichnung (Vor- und Nachname) auf Werbematerialien gedruckt bzw. angezeigt werden.
Im gewerblichen Geschäftsverkehr ist jedoch zwingend die vollständige Unternehmensbezeichnung mit Vor- und Nachnamen zu verwenden. Geschäftsverkehr bedeutet auch hier Korrespondenz, Rechnungen, die eigene Website etc.
Dasselbe gilt auch für Freelancer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Auch sie müssen sowohl ihren Vor- als auch Nachnamen im Geschäftsverkehr nutzen.
Einzelunternehmer – sowohl Gewerbetreibende als auch Kleinunternehmer und Freiberufler – können eine nicht geschützte Fantasiebezeichnung für ihr Logo wählen.
Unternehmen mit Handelsregistereintrag: Der Firmenname
Gewisse Rechtsformen erfordern den Eintrag ins Handelsregister. Darin wird festgehalten, wer hinter den eingetragenen Unternehmen steht. Eine Eintragungspflicht gilt für
- Kaufleute (e. K.)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG)
Generell können sich Einzelunternehmer, Kleinunternehmer und GbR auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Ein Eintrag ins Handelsregister bewirkt, dass Sie zur Firmierung berechtigt sind – also für das eigene Unternehmen einen „eigenen“ Namen aussuchen dürfen und nicht zwingend mit dem eigenen Vor- und Nachnamen auftreten müssen. Vorgegeben ist jedoch, dass die Rechtsform genannt und der gewählte Firmenname der Wahrheit entsprechend und nicht irreführend ist.
Warum ist ein guter Firmenname für Freiberufler überhaupt wichtig?
Jeder würde gerne unter einem markanten Namen als Freiberufler bekannt werden, um sich von anderen Unternehmen abzuheben und eine klare Identität zu etablieren. Dass aus Firmennamen Marken werden können, die einen eigenen Wert mit sich bringen, wissen wir spätestens seit Apple oder Nike. Auch wenn das erstmal sehr weit weg klingt – auch für Freelancer ist eine eigene Identität wichtig. Eine sogenannte Corporate Identity (CI) hilft einer Firma dabei, sich von anderen Unternehmen abzuheben. Diese drei Punkte beinhaltet eine Corporate Identity:
- Corporate Design: Das äußere Erscheinungsbild, bestehend aus einem Logo, Schriftzug und/oder Slogan bzw. Claim.
- Corporate Communication: Die Sprache und Tonalität des Unternehmens.
- Corporate Behaviour: Umfasst Punkte für die Art der Zusammenarbeit, der Produktion, Umweltschutz und Ethik.
Ein guter Firmenname ist für Unternehmen immens wichtig. Er vermittelt, wenn er gut gewählt wird, sofort ein Bild von der Firma und ihrer Tätigkeit. Ist der Name zudem einprägsam und logisch, erinnert man sich gut daran.
Der Name kommt vor der Anmeldung
Auch wenn die Möglichkeiten der Unternehmensbezeichnung für Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag etwas eingeschränkter sind, besteht trotzdem die Chance, durch treffende Formulierung in der Unternehmensbezeichnung eine eigene Identität zu schaffen.
Wichtig ist dabei, dass Selbstständige sich Gedanken darüber machen, wie sie als Unternehmer auftreten und wirken wollen. Es sollte sich daher schon vor der Gründung überlegt werden, welche Namen infrage kommen. Hierbei darf gerne auch mit verschiedenen Varianten gespielt werden, bevor das Unternehmen angemeldet wird.
Fazit: Ein guter Name ist gar nicht so einfach
Die Namensgebung für Unternehmen stellt sich oft als recht schwierig dar. Es muss zwischen Firmen-, Unternehmens- und Geschäftsbezeichnung unterschieden werden und Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind – z. B. (Klein-)Gewerbetreibende und Freiberufler – gelten nicht als Firma und können somit auch nicht offiziell firmieren. Sie sind als Selbstständige unter ihrer Unternehmensbezeichnung tätig, die aus dem Namen des Inhabers bestehen muss.
FAQ
Hat man als Freiberufler einen Firmennamen?
Freiberufler führen ein Unternehmen und keine Firma nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Daher können Freelancer nicht firmieren und sich auch keinen eigenen Firmennamen aussuchen wie zum Beispiel „Kreativlounge“ oder „IT-Stube“. Dafür können sich Freiberufler eine Unternehmensbezeichnung aussuchen, die mindestens den Nachnamen des freien Mitarbeiters enthalten muss. Zusätzlich kann die Branchenbezeichnung gewählt werden, etwa „Grafikdesign Giovanni“ oder „Schnürlein Softwareentwicklung“.
Was ist eine Firmenbezeichnung?
Eine Firmenbezeichnung, auch als Firmenname oder Unternehmensname bekannt, ist der rechtlich eingetragene Name, unter dem ein Unternehmen im Geschäftsverkehr auftritt. Dieser Name dient der Identifikation des Unternehmens und wird in der Regel im Handelsregister eingetragen. Die Firmenbezeichnung kann den Namen des Inhabers, eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit oder eine Fantasiebezeichnung enthalten. Sie muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel Unterscheidbarkeit von anderen Unternehmen und Wahrheitsgehalt, um Verwechslungen und Irreführungen zu vermeiden.
Kann man seine Firma so nennen, wie man will?
Wird ein Unternehmen in das Handelsregister eingetragen, handelt es sich dabei rechtlich gesehen um eine „Firma“ – es findet eine Firmierung statt. Die Eintragung kann dabei mit jeder beliebigen Phantasiebezeichnung, Sachbezeichnung oder Namensbezeichnung und einer Kombination daraus erfolgen. Eine beispielhafte Firmenbezeichnung wäre etwa „Lukas Lauser – Logisch Logistik GmbH“. Die Rechtsform muss dem Firmennamen immer beigefügt werden (OHG, KG, AG, GmbH, UG, etc.)
Welche Firmennamen sind nicht zulässig?
Firmennamen, die sich nicht von anderen Firmen unterscheiden, sind unzulässig. Gibt es zum Beispiel bereits eine Firma mit dem Namen „Müller-Mühle GmbH“, darf man seine Firma nicht auch so nennen. Damit eine Firma eine solche Unterscheidungskraft besitzt, darf sie außerdem nicht nur die Branchenbezeichnung enthalten, zum Beispiel „Gebäudereinigung GmbH“. Zusätzlich dürfen Firmennamen nicht irreführend sein. Das bedeutet, dass der Firmenname, z. B. „Best Organic Foods OHG“ nicht erlaubt wäre, wenn die Firma tatsächlich gar keine biologischen Lebensmittel herstellt oder verkauft.
Welche Firmenarten gibt es?
Man unterscheidet zwischen der Sachfirma, der Namens- oder Personenfirma, der Fantasiefirma und der gemischten Firma. Die Sachfirma enthält die Branchenbezeichnung, Rechtsform und einen Namenszusatz, um sie von anderen Firmen zu unterscheiden, z. B. „Premium Lebensmittelhandel OHG“. Die Namensfirma verwendet den Vor- und Nachnamen oder nur den Nachnamen zusätzlich zur Rechtsform, etwa „Hannes Hohlbein GmbH“. Mit einer Fantasiefirma kann man kreativ werden, denn hier denkt man sich zur Rechtsform eine eigene Bezeichnung aus, z. B. „Kulturschock AG“. Gemischte Firmen wählen eine Bezeichnung aus allen drei Varianten wie „Electric Emsig E-Commerce UG“.