Gewinnermittlung für Selbständige und Freiberufler

Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen

28. November 2023 / 7 Min /

Um zu wissen, wie viel Gewinn erzielt wurde, müssen Freiberufler und Soloselbstständige eine Gewinnermittlung aufstellen. Aber was ist das eigentlich und wozu dient eine Gewinnermittlung? Wir erläutern diese und noch mehr Fragen im folgenden Beitrag.

Was ist eine Gewinnermittlung?

Bei der Gewinnermittlung werden alle Ausgaben und alle Einnahmen eines Unternehmens verglichen. Aus diesem Vergleich wird der Gewinn oder der Verlust der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit errechnet.

In der Regel erfolgt die Gewinnermittlung zum Ende des Geschäftsjahres, die ist in der Regel der 31. Dezember. Bei größeren, umsatzstarken Unternehmen, erfolgt sie auch zum Monats- oder zum Quartalsende.

Wofür dient die Gewinnermittlung?

Es gibt zwei Gründe, die die Arbeit einer Gewinnermittlung begründen:

  1. Auf Basis der Gewinnermittlung wird unter anderem die Höhe der Einkommensteuer berechnet. Sie ist somit ein essenzieller Bestandteil der Einkommensteuererklärung.
  2. Anhand der Zahlen kann festgestellt werden, ob die freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.

Was passiert mit der Gewinnermittlung?

Die Gewinnermittlung muss zusammen mit der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt erwartet die Unterlagen bis zum 31. Juli im Folgejahr des abgerechneten Geschäftsjahres. Lässt man sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater unterstützen verlängert sich die Frist.

Studensatzrechner für Freelancer und Freiberufler

Neben dem rein steuerlichen Aspekt, können Selbstständige die Gewinnermittlung nutzen, um den Erfolg ihrer Selbstständigkeit zu messen. In diesem Zusammenhang können zum Beispiel folgende Fragen gestellt werden:

  • Ist der Gewinn oder Verlust, so wie ich es prognostiziert habe?
  • Ist mein Gewinn oder Verlust höher oder niedriger als angenommen? Woher kommt der Unterschied?
  • Machen meine kalkulierten Stundensätze und Pauschalen Sinn?
  • Muss ich meine Preise anpassen?
  • Können/Müssen Investitionen getätigt werden?

Welche Methoden zur Gewinnermittlung gibt es?

Die Gewinnermittlung kann mit zwei unterschiedlichen Methoden durchgeführt werden:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Bilanz

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die EÜR stellt ein Verfahren zur einfachen Buchführung dar. Hierbei werden Einnahmen und Ausgaben miteinander verglichen. Aus dem Vergleich ergeben sich Gewinn oder Verlust.

Wichtig ist, dass Selbstständige alle Ausgaben und alle Einnahmen mit Belegen nachweisen können. Hinzu kommt, dass alle Belege 10 Jahre aufgehoben und dem Finanzamt auf Nachfrage vorgelegt werden müssen.

Da das Finanzamt Belege nur noch in digitaler Form haben möchte, macht es Sinn, diese am besten sofort nach Erhalt digital zu erfassen.

Die einfache Buchführung darf durchgeführt werden von:

  • Angehörigen der freien Berufe
  • Selbstständigen
  • Freiberuflern / Freelancern
  • Kleinunternehmern
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Sowohl Selbstständige, Freelancer und Kleinunternehmen als auch GbRs sind lediglich bis zu einer festgesetzten Umsatz-und Gewinngrenze nicht bilanzierungspflichtig.

Werden diese Grenzen überschritten, reicht eine einfache Buchführung in Form der EÜR nicht mehr aus.

gewinnermittlung bilanzierungspflicht

Soloselbstständige, Freiberufler und Freelancer dürfen eine EÜR zur Gewinnermittlung erstellen, wenn der:

  • Umsatz je Geschäftsjahr unter 600.000 Euro liegt.
  • Gewinn je Geschäftsjahr unter 60.000 Euro liegt.

Kleinunternehmen, dürfen eine EÜR zur Gewinnermittlung stellen, wenn der:

  • Gewinn im letzten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro lag.
  • Umsatz für das kommende Geschäftsjahr voraussichtlich unter 60.000 Euro liegt
  • Gewinn für das laufende Geschäftsjahr voraussichtlich unter 60.000 Euro liegt

GbRs dürfen eine EÜR, statt einer Bilanz erstellen, wenn der:

  • Jahresumsatz unter 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro bei gewerblicher-, land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit liegt.
  • Jahresgewinn unter 60.000 Euro bzw. 350.000 Euro bei gewerblicher-, land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit liegt.

Wie sieht eine EÜR aus?

Auf einer Seite der EÜR werden die Einnahmen aufgelistet auf der anderen Seite die Ausgaben.

gewinnermittlung-einnahmen-überschuss-rechnung eür

Hierbei müssen alle Ein- und Ausgaben so dokumentiert werden, dass sie einfach und eindeutig nachvollziehbar sind.

Welche Posten eine EÜR enthält wird in § 4 Absatz 3 EStG erläutert.

Zu den Einnahmen gehören:

  • Erträge aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Steuerrückerstattungen

Zu den Ausgaben gehören:

  • Kosten für Waren und Dienstleistungen
  • Personalkosten

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Mit welchen Hilfsmitteln kann eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt werden?

Für die Erstellung der EÜR stehen Freelancern verschiedene Tools zur Verfügung. Hierzu gehören:

  • Offline-Buchhaltungssoftware und Rechnungsprogramme
  • Online-Buchhaltungssoftware und Rechnungsprogramme
  • Excel oder ähnliche Tabellen-Kalkulationsprogramme

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist deutlich umfangreicher als die Einnahmenüberschussrechnung. Die Bilanz wird auch als Doppelte Buchführung bezeichnet, da sie aus verschiedenen Aktiv-und Passivkonten besteht.

Eine Bilanz startet immer mit einer Inventur. Bei dieser wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Hierzu gehören:

  • Vermögen
  • Schulden

Das Vermögen wird aus Anlage-und Umlaufvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten der Firma berechnet.

Die Gewinnermittlung erfolgt durch einen Vergleich von Eröffnungs– und Schlussbestand in der Bilanz.

Wer ist bilanzierungspflichtig im Rahmen der Gewinnermittlung?

Eine Bilanzierungspflicht besteht laut Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich für alle Personengesellschaften. Hierzu gehören:

  • OHG
  • KG
  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • GbR

Einzelunternehmer, Freelancer und Freiberufler, die nicht zu den freien Berufen zählen, sind ab einem jährlichen Gewinn von 60.000 Euro bzw. ab einem jährlichen Umsatz von 600.000 Euro je Geschäftsjahr bilanzierungspflichtig.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

Eine Bilanz besteht aus zwei verschiedenen Arten von Konten:

  • Aktivkonten / Soll-Konten
  • Passivkonten / Haben-Konten

Falls sich beispielweise ein neuer Drucker gekauft wird, sind zwei Einträge vorzunehmen:

  • Aktivkonto: Warenzugang in Form des Druckers
  • Passivkonto: Geldverlust durch den Einkauf einer Ware

Da die Bilanz deutlich komplexer aufgebaut ist als der EÜR, arbeiten die meisten Unternehmen zur Erstellung der Bilanz mit einer Steuerberatungskanzlei zusammen.

Wie wird der ermittelte Gewinn beim Finanzamt eingereicht?

Liegen die Betriebseinnahmen über 22.000 Euro, wird beim Finanzamt zusammen mit der Einkommenssteuererklärung die Anlage EÜR eingereicht.

Liegen die Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro, verzichtet das Finanzamt auf die Anlage EÜR. Stattdessen möchte das Amt jedoch eine eigene Einnahmen-Überschuss-Rechnung sehen.

Alle Unterlagen können über das Online-System der Finanzbehörden ELSTER eingereicht werden.

Rechtsformen für Freiberufler

Wie wechseln Selbstständige von der EÜR zur Bilanz?

Sobald die Umsätze entsprechend steigen, werden Selbstständige und Freiberufler bilanzierungspflichtig. Der Wechsel von der EÜR findet jedoch erst zum Folgejahr statt.

Das Finanzamt fordert dann künftig eine Bilanz anstelle einer EÜR.

Sobald Selbstständige von der Bilanz zur EÜR wechseln, müssen sie diesen Wechsel vom Finanzamt prüfen lassen. Erst nach der Genehmigung durch die Behörde, kann der Wechsel durchgeführt werden.

Falls das Unternehmen aufgegeben werden soll, sind Selbstständige zu einer abschließenden Gewinnermittlung in Form eines Bestandvergleiches verpflichtet. Diese abschließende Gewinnermittlung wird bei der nächsten Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

Fazit

Je nach Höhe von Umsatz und Gewinn, muss eine EÜR oder eine Bilanz durchgeführt werden. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein für die Gewinnermittlung eine Steuerberatungskanzlei zu beauftragen. Verschiedene On- und Offline-Programme bieten Selbstständigen viel Hilfestellung bei der Gewinnermittlung. Eine gut gepflegte Excel-Tabelle kann jedoch auch schon reichen.

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