Letter of Intent (LoI) – Vorlage und Erklärung
Der Letter of Intent findet in Deutschland noch nicht allzu oft Gebrauch. Das liegt vor allem daran, dass viele Unternehmer, Selbstständige und Freelancer gar nicht wissen, wobei es sich bei dieser Art von Absichtserklärung handelt. Doch was ist der LoI überhaupt und welche Vor- und Nachteile bringt er mit sich?
Was ist ein Letter of Intent (LoI)?
Der Letter of Intent – auch LoI oder Memorandum of Understanding (MoU) genannt – ist eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen potenziellen Vertragspartner in der Anbahnungsphase. Durch ihn wird bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen und welche Konditionen sie sich vorstellen könnten bzw. welche Grundlagen noch geschaffen werden sollten.
Obwohl der LoI oft die Grundlage für anschließende Verträge bildet, begründet er keinerlei Rechtsansprüche über Bereiche wie Exklusivität und Verschwiegenheit hinaus. Es handelt sich also noch nicht um einen Vertrag, da keine Bindungswirkung entsteht. Man könnte den Letter of Intent auch als eine Art Vorvertrag bezeichnen.
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Ein Letter of Intent kann einseitig fixiert werden, wird aber er in der Praxis häufig von beiden Parteien unterzeichnet, um den gemeinsamen Willen zu weiteren Verhandlungen auszudrücken. Er dient dazu, den Stand der Verhandlungen und deren Ernsthaftigkeit rechtlich unverbindlich festzuhalten.
Bei späteren Streitigkeiten nach Abschluss eines Vertrages ist der LoI eine nützliche Interpretationshilfe. Einzelne Regelungen sind jedoch für die vereinbarte Dauer verbindlich, wie beispielsweise Exklusivklauseln oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Trotzdem entstehen keine Pflichten und auch kein Anspruch auf Abschluss des angestrebten Vertrages.
Typische Anwendungsbereiche für den Letter of Intent
- Unternehmensübernahmen und Fusionen: Hier wird die Absicht ausgedrückt, ein Unternehmen zu erwerben oder mit einem anderen Business zu fusionieren. Der LoI regelt grundlegende Bedingungen wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und andere Punkte.
- Immobiliengeschäfte: Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien wird oft ein LoI verwendet, um die Kaufs- oder Verkaufsabsicht zu dokumentieren. Wichtige Inhalte sind zum Beispiel Kaufpreis oder der Finanzierungsplan.
- Partnerschaften: Zwischen Freelancern und Unternehmen kann der LoI ebenfalls zum Einsatz kommen. Hierbei wird die Absicht festgehalten, ein Projekt oder eine Geschäftsinitiative durchzuführen. Das gilt auch für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen zwei oder mehr Freiberuflern.
- Finanzierungen und Investitionen: Wenn jemand in ein Start-up oder in ein anderes Unternehmen investieren möchte, kann er seine Investitionsabsicht mit einer Absichtserklärung dokumentieren. Wesentliche Inhalte sind die Höhe der Investition, die Unternehmensbewertung oder Bedingungen der Beteiligung.
Arten des Letter of Intent
In der Geschäftswelt wird zwischen einem harten (hard) und einem weichen (soft) Letter of Intent unterschieden. Diese Unterscheidung bezieht sich auf den Grad der Verbindlichkeit und den rechtlichen Charakter der darin festgelegten Vereinbarung.
Weicher LoI
Der weiche Letter of Intent bestätigt lediglich, dass die Parteien in Vertragsverhandlungen stehen und verdeutlicht deren Standpunkte. Diese Form der Absichtserklärung kann ein Vertragspartner als einseitige Erklärung verstehen, welche die Verhandlungspositionen des Ausstellers wiedergibt. Deshalb ist ein weicher LoI rechtlich unverbindlich, weil der Rechtsbindungswille der Parteien fehlt und enthält maximal einzelne Regelungen, wie z. B. Exklusivklauseln.
Harter LoI
Ist die Absichtserklärung inhaltlich konkreter und enthält rechtlich bindende Erklärungen, so spricht man von einem harten Letter of Intent. Diese müssen sich aber auf wesentliche Vertragsbestandteile – wie beispielsweise den Kaufgegenstand oder Kaufpreis – beziehen. Ausgenommen davon sind verbindliche Nebenabreden, die auch im weichen LoI vorkommen (z. B. Geheimhaltungsklausel). Auch wenn die Parteien bei einem harten LoI Schutz- und Sorgfaltspflichten haben, spricht man noch nicht von einem Vorvertrag.
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Abgrenzung zum Vorvertrag
Ein Wesensmerkmal des Letter of Intent ist, dass es sich um eine reine Absichtserklärung handelt und somit keine Bindungswirkung entsteht. Deshalb ist der LoI von einem Vorvertrag zu unterscheiden, bei welchem die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrages verpflichtet sind.
Im LoI sind standardmäßig auch klarstellende Regelungen enthalten, die jeder Partei einen Abbruch der Verhandlungen ohne Nennung von Gründen erlaubt.
Der Vorvertrag umfasst bereits die wesentlichen Vertragsbestandteile des späteren Hauptvertrages, weshalb die Parteien auch zur Durchführung gezwungen sind. Passiert das wiederum nicht, so kann es beim Vorvertrag zur Anklage kommen – beim LoI ist das nicht der Fall.
Gerade bei Transaktionen von Immobilien oder Geschäftsanteilen muss zudem auch für den Vorvertrag bereits die gesetzlich vorgeschriebene Form eingehalten werden, z. B. notarielle Beurkundung. Der LoI ist hingegen in seiner Form frei.
Aus diesem Grund ist beim Aufstellen eines Letter of Intent oder auch eines Vorvertrages unbedingt auf den Inhalt zu achten. Allein die Bezeichnung reicht nicht aus, um die Absichtserklärung unverbindlich zu machen. Spiegelt der Inhalt des LoI neben den wesentlichen vertraglichen Regelungen auch einen entsprechenden Rechtsbindungswillen wider, so handelt es sich möglicherweise bereits um einen verbindlichen Vorvertrag oder Hauptvertrag.
Auch wenn die Parteien die Absichtserklärung nicht unverbindlich behandeln, indem sie beispielsweise die andere Partei zum Beginnen ihrer Leistung drängen, wird schon von einem verbindlichen Vor- oder Hauptvertrag gesprochen.
Inhalt eines Letter of Intent
Den Inhalt eines LoI sollten die Vertragspartner dem Verhandlungsstand entsprechend so detailliert und konkret wie möglich formulieren. Denn nur so kann im Vorfeld ein Vertrauen zwischen den Parteien aufgebaut und spätere Unstimmigkeiten über den Inhalt des Hauptvertrages verhindert werden.
Die wichtigsten Inhalte eines Letter of Intent sind:
- Verhandlungspartner und ihre Vertreter
- Gegenstand: Was wollen die Parteien mit dem LoI erreichen?
- Zeitplan: Wann soll welcher Schritt erreicht worden sein? Wann und wie oft halten die Vertragsparteien Absprache darüber?
- Exklusivität: Sollen die Parteien exklusiv miteinander verhandeln können?
- Vertraulichkeit: Soll eine Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart werden?
- Laufzeit: Bis wann soll spätestens eine Gesamteinigung erzielt werden? Wann tritt der LoI automatisch außer Kraft?
- Kosten: Wie sollen die eventuell entstehenden Kosten geregelt werden? Welches Honorar wird vereinbart?
- Sonstiges: Was soll in die Schlussbestimmungen (z. B. Salvatorische Klausel)?
Vorteile und Nachteile des Letter of Intent
Wie jede Absichtserklärung bringt der Letter of Intent Vor- und Nachteile mit sich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der LoI ein wertvolles Instrument bei Vorverhandlungen sein kann, aber immer stark überprüft werden muss.
Vorteile des LoI
Ein Vorteil des LoI ist die rechtliche Absicherung hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Vertragsanbahnung, ohne den Hauptvertrag vorwegzunehmen. Die verbindlichen Geheimhaltungsklauseln schützen beispielsweise sensible Daten oder das geistige Eigentum des Unternehmens. Auch das zeitliche Planen und die festgelegten Preise konkretisiert der Letter of Intent und macht einen zukünftigen Vertragsabschluss deutlich greifbarer.
Ein weiterer Pluspunkt ist die gute Protokollfunktion bei Verhandlungen. Durch die Absichtserklärung kann leicht nachverfolgt werden, wer was wann und wo besprochen hat und die wichtigsten Diskussionspunkte können festgehalten werden.
Dadurch kommt es zu einer Stärkung des gegenseitigen Vertrauens, weil Missverständnissen aus dem Weg gegangen und der stetige Austausch mit dem Vertragspartner angeregt wird.
Nachteile des LoI
Hinter einem Letter of Intent verbirgt sich oft ein hoher zeitlicher Aufwand, welcher auch mit hohen Kosten einher gehen kann. Der Grat zwischen einer unverbindlichen Absichtserklärung und einem verbindlichen Vertrag ist meist so schmal, dass im Zweifelsfall ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden muss.
Da der LoI unverbindlich ist, ist keine Rechtssicherheit für einen endgültigen Vertragsabschluss gegeben. Die Absichtserklärung kann also auch erfolglos ausgehen, obwohl sie mehr Schriftverkehr als übliche Vertragsverhandlungen erfordert.
Außerdem scheitert es oft an der fehlenden Bekanntheit des Letter of Intent im deutschsprachigen Raum. Dadurch entsteht ein höherer Erklärungsbedarf bei den potenziellen Verhandlungs- oder Vertragspartnern.
Fazit und Vorlage
Der Letter of Intent bietet den Vertragsparteien eine gute Möglichkeit die weiteren geplanten Schritte zu fixieren und das ohne die Partner direkt zum Vertragsabschluss zu verpflichten. Die organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen bilden ebenfalls eine sinnvolle Grundlage für den angestrebten Vertragsabschluss.
Außerdem bieten die Exklusivitäts-Vereinbarung, die Geheimhaltungspflichten und die Kostenregelung eine solide Vertrauensbasis für beide Parteien, weshalb Selbstständige diese auch im LoI festhalten sollten. Die Abgrenzung zum Vor- oder Hauptvertrag sollte aber durchgehend eingehalten werden.