Rechtsformen für Freiberufler
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, AG, Partnergesellschaft, mit und ohne beschränkter Haftung – wenn es um die Wahl der Rechtsform geht, haben Gründer die Qual der Wahl. Aber welche ist die richtige Rechtsform für Freiberufler? Eine Antwort auf diese Frage zu finden, ist gar nicht so einfach. Denn jede Rechtsform kommt mit ihren eigenen Vor- und Nachteilen. In diesem Beitrag klären wir auf, welche Rechtsformen für Freiberufler besonders infrage kommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Freiberufler gehören nicht zu den Gewerbetreibenden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
- Gründen Freiberufler eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), ist ein Eintrag ins Handelsregister verpflichtend. Dann unterliegen Freiberufler auch der Gewerbesteuerpflicht.
- Die Partnergesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die nur Freiberufler nutzen dürfen. Wird der Zusatz „mit beschränkter Haftung“ gewählt, senken die Partner ihr Haftungsrisiko.
- Das Einzelunternehmen bietet den geringsten bürokratischen Aufwand bei der Gründung. Allerdings haften Freiberufler hier auch mit ihrem Privatvermögen.
Unterschied: Gewerbebetrieb und freiberufliche Tätigkeit
Vor dem Start in die Selbstständigkeit stellen sich viele Gründer dieselbe Frage: Gehöre ich zu den Gewerbetreibenden oder bin ich ein Freiberufler? Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten der Selbstständigkeit – bzw. dem Einkommen daraus – ist im deutschen Steuerrecht von großer Bedeutung, denn je nachdem, ob man als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wird, ergibt sich eine unterschiedliche steuerliche Behandlung.
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Gewerbetreibende zum Beispiel müssen ein Gewerbe anmelden. Ab einem jährlichen Gewinn in Höhe von 24.500 Euro wird die Gewerbesteuer fällig. Hinzu kommt, dass der Inhaber eines Gewerbes ab einer Gewinngrenze von 80.000 Euro und einer Umsatzschwelle von 800.000 Euro die doppelte Buchführung durchführen muss (§ 141 AO). Bis dahin reicht die unkompliziertere Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bis zu diesen Grenzwerten bezeichnet man ein Gewerbe auch als „Kleingewerbe„.
Freiberufler, etwa Ärzte, Anwälte, Notare und Co., sind unabhängig von Gewinn und Umsatz von der Buchführungspflicht befreit. Hier gilt dauerhaft das Recht, die EÜR durchzuführen.
Außerdem müssen Selbstständige, die einen Freien Beruf ausüben, kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.
hinweis
Fällig wird für Freiberufler nur die Einkommenssteuer – abhängig von der gewählten Rechtsform. Welche Rechtsformen infrage kommen, wenn man sich selbstständig machen möchte, sehen wir uns nun im Detail an:
Welche Rechtsformen für Freiberufler gibt es?
In Deutschland gibt es zahlreiche mögliche Rechtsformen für Freiberufler und Gewerbetreibende. Der Sinn einer Rechtsform ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu regeln, unter denen ein Unternehmen bzw. eine Organisation agieren soll und darf.
Die wichtigsten Rechtsformen in Deutschland lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus gibt es noch Mischformen sowie besondere Rechtsformen für Vereine und Stiftungen (z. B. „eingetragener Verein“ bzw. e.V.).
Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften | Mischformen |
---|---|---|
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | GmbH & Co. KG |
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | Aktiengesellschaft (AG) | AG & Co KG |
Kommanditgesellschat (KG) | Unternehmergesellschaft (UG) oder „Mini GmbH“ |
Speziell für Freiberufler hat der Gesetzgeber eine ganz eigene Rechtsform geschaffen, die Partnergesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft. Diese Form ist eine gute Alternative, wenn man nicht allein, sondern mindestens zu zweit gründen möchte. Selbstständige, die vorerst alleine durchstarten wollen, gründen meist ein Einzelunternehmen.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen gehört zu den meistverbreiteten Rechtsformen in Deutschland. Aktuell gibt es rund 2,03 Millionen Einzelunternehmer, die entweder eine nicht-gewerbliche (Freiberufler) oder eine gewerbliche Tätigkeit (Gewerbetreibende) ausüben.
Damit machen sie einen Anteil von 59,2 % an allen Unternehmen in Deutschland aus, die umsatzsteuerpflichtig sind – Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, ausgeschlossen.
Was ist ein Einzelunternehmer?
Streng genommen ist das Einzelunternehmen keine eigene Rechtsform. Bei einem Einzelunternehmer handelt es sich um eine natürliche Person, der ein Gewerbe betreibt oder einen Freien Beruf auf selbstständiger Basis ausübt und alleiniger Inhaber des Unternehmens ist.
Das Einzelunternehmen bzw. die Einzelunternehmung muss dabei den Vor- und Nachnamen des Inhabers beinhalten. Wahlweise können Freiberufler oder Gewerbetreibende die eigene Berufsbezeichnung hinzufügen.
Beispiele für die Unternehmensbezeichnung von Einzelunternehmern wären: „Tina Teuer – Traurednerin“ oder „Ingenieurbüro – Igor Inbus“.
Das Recht, sich einen individuellen Firmennamen zu geben, haben nur Unternehmen, die auch ins Handelsregister eingetragen sind. Etwa eingetragene Kaufleute oder Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG.
tipp
Vorteile der Einzelunternehmung
Es gibt zahlreiche gute Gründe dafür, Einzelunternehmer zu sein:
- Gründungsaufwand sehr gering
- Kaum Gründungskosten, besonders für Freiberufler
- Vereinfachte Buchhaltung EÜR
- Kein Startkapital notwendig
- Gewinne bleiben nach Abzug von Steuern beim Gründer
- Unternehmensgründer hat volle Entscheidungsfreiheit über den Betrieb
Nachteile des Einzelunternehmens
Mit der Einzelunternehmung kommen allerdings auch Nachteile auf angehende Gründer zu. Der wohl größte Nachteil ist, dass Selbstständige – egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibende – im Schadensfall unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Weitere Nachteile des Einzelunternehmens sind:
- Steuerliche Belastung, da auf den Gewinn Einkommensteuer anfällt
- Einzelunternehmer sind immer natürliche Personen und keine juristischen Personen
- Unternehmensbezeichnung erfolgt mit dem bürgerlichen Namen, kein Fantasiename möglich
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer
Häufig werden die Begriffe „Kleinunternehmer“ und „Kleingewerbe“ miteinander verwechselt. Dabei sind weder das eine noch das andere eigene Rechtsformen. Stattdessen geht es hierbei um unterschiedliche steuerliche Behandlungen und entsprechende Vorteile daraus.
Kleingewerbe
Von einem Kleingewerbe spricht man, wenn ein Unternehmen nicht kaufmännisch geführt werden muss (§ 1 HGB). Konkret bedeutet das: Inhaber eines Kleingewerbes zählen nicht zu den Kaufleuten. Damit unterliegen sie nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB), sondern dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Ein Hauptkriterium, um als Kleingewerbe zu gelten, ist die Gewinn- und Umsatzschwelle von 80.000 Euro bzw. 800.000 Euro. Wer ein solches Kleingewerbe besitzt, darf mit einigen Vorteilen rechnen:
- Freie Wahl der Geschäftstätigkeit
- Keine Inventur notwendig
- EÜR bzw. vereinfachte Buchführung ausreichend
- Kein Eintrag ins Handelsregister bis zum Erreichen der Schwellenwerte
Wer ein Nebengewerbe gründen möchte und nicht zu den Freiberuflern gehört, profitiert vom Kleingewerbe. Da hier die vereinfachte Buchführung per EÜR erlaubt ist, lässt sich der bürokratische Aufwand auch neben dem Hauptjob managen.
Nebenjob als Freiberufler
Lese-Tipp: In diesem Artikel klären wir auf, welchen Stundensatz man mit einem Nebengewerbe als Freelancer verlangen kann, welche steuerlichen Vorteile das Nebengewerbe bietet, wie es mit der Haftung der Freiberufler aussieht und vieles mehr.
Kleinunternehmer
Während sich das Kleingewerbe auf Regelungen des BGBs bezieht, hat das „Kleinunternehmen“ etwas mit Umsatzsteuerrecht zu tun. Genauer gesagt mit § 19 UStG:
Die für Umsätze (…) geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern (…) nicht erhoben, wenn der (…) Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
§ 19 Besteuerung der KleinunternehmerUmsatzsteuergesetz (UStG)
Selbstständige, die unter den gesetzlichen Umsatzschwellen liegen, dürfen von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dabei geht es lediglich darum, dass Gründer keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen oder gar in der Buchhaltung vermerken müssen.
Achtung: In der Rechnung müssen Kleinunternehmer auf § 19 UStG aufmerksam gemacht werden. Alle Infos zu den rechtlichen Pflichtangaben einer Rechnung gibt es in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerrechnung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Neben dem Einzelunternehmen mit unbeschränkter Haftung kann man aus vielen weiteren Rechtsformen für Freiberufler wählen. Um zu vermeiden, dass sie dem Privat- und Betriebsvermögen haften, können Freiberufler zum Beispiel eine Ein-Personen-GmbH gründen.
Diese Rechtsform hat enormen Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmertum: Gründer haften lediglich mit ihrem Firmenvermögen, das Privatvermögen ist bei beruflichen Fehlern oder sonstigen Verbindlichkeiten unantastbar. Freiberufler sind somit haftungsbeschränkt.
Der größte Nachteil an der GmbH ist, dass 25.000 Euro als Stammkapital in die Gesellschaft eingezahlt werden müssen. Zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister sind „nur“ 12.500 Euro notwendig.
Das bringt uns zum nächsten Nachteil: Durch den Handelsregistereintrag sind Freiberufler nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen (unter anderem) die Gewerbesteuer entrichten. Deutlich wird die höhere Besteuerung der GmbH mit einem Berechnungsbeispiel:
Posten | Betrag |
---|---|
Jahresgewinn | 100.000 € |
Körperschaftsteuer (15 %) | – 15.000 € |
Gewerbesteuer (Hebesatz: 400 %) | – 14.000 € |
Abgeltungsteuer (25 %) | – 17.500 € |
Verbleibender Freiberufler-Gewinn | 53.250 € |
Vorteile einer GmbH für Freelancer
- Die gesetzliche Haftungsbeschränkung schützt das private Vermögen.
- Dritte können in das Geschäft einbezogen werden.
- Gesellschafter können juristische Personen (andere Kapitalgesellschaften) sein.
- Die Gehälter eines Geschäftsführers sind abziehbare Betriebsausgaben; dadurch entsteht ein Steuervorteil.
- Personalkosten reduzieren den zu versteuernden Gewinn einer GmbH.
- Ein weiterer Steuervorteil ist ein niedriger Körperschaftsteuertarif, der bei 15 % liegt. Zum Vergleich: Die Einkommensteuer liegt bei mind. 14 %, höchstens bei 45 %.
- Die Rechtsform wird bei Banken, Kunden und Lieferanten besonders geschätzt, wodurch viele weitere Vorteile entstehen.
- Eine GmbH lässt sich besser verkaufen als ein Einzelunternehmen
Nachteile einer GmbH für Freiberufler
- Es muss ein Gesellschaftsvertrag entworfen werden, in dem Details zur Firma, dem Sitz, Gegenstand und Stammkapital genannt werden. Die Erstellung ist sehr aufwendig und muss exakt formuliert werden.
- Nicht zuletzt die Kapitalaufbringung ist ein großer Nachteil, denn 12.500 Euro sind eine große Summe. Außerdem wird für das gesamte Mindestkapital (25.000 Euro) gehaftet.
- Es muss eine strikte Trennung zwischen dem Vermögen der GmbH und dem seiner Gesellschafter erfolgen; Sanktionen wegen Missachtung sind sehr hoch.
- Die Gründung einer GmbH ist mit umfangreichen Formalitäten verbunden.
- Es gibt strenge Vorschriften bezüglich der Buchführung und Bilanz.
- Eine GmbH ist gewerbesteuerpflichtig, während ein Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlt.
Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft (kurz: UG) ist eine Sonderform der GmbH und wird auch „Mini-GmbH“ genannt. Jungunternehmer wählen oftmals die UG vor einer GmbH, wenn nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist oder kein Gründerzuschuss gewährt wurde.
Der große Vorteil an der UG ist nämlich, dass die Haftung von Freiberuflern hierbei auf das Firmenvermögen beschränkt ist – wie bei der GmbH – aber das Stammkapital mindestens 1 Euro betragen muss.
Verpflichtend ist jedoch, dass Unternehmer jährlich Rücklagen bilden, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist. Die UG kommt mit weiteren Nachteilen:
- Aufwändige Buchführungspflichten (doppelte Buchführung)
- Aufwändige Unternehmensgründung
- Geringeres Ansehen der UG bei Banken bzw. Kreditgebern und Geschäftspartnern
- Hohe Steuerbelastung durch Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Abgeltungsteuer
Welche Rechtsform eignet sich besser? UG oder Einzelunternehmen?
Die Wahl zwischen UG und Einzelunternehmen hängt von mehreren Faktoren ab. Wer eine Haftungsbeschränkung wünscht und plant, das Unternehmen mittelfristig zu erweitern, profitiert von der UG. Insbesondere dann, wenn wenig Startkapital vorhanden ist. Ein Einzelunternehmen ist hingegen einfacher und schneller gegründet und eignet sich hervorragend für Freiberufler, die alleine arbeiten und kein großes Haftungsrisiko sehen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR, oder auch BGB-Gesellschaft, gilt als Personengesellschaft und ähnelt in dessen Konditionen dem Kleinunternehmertum. In diesem Fall können sich mehrere Freiberufler oder Gewerbetreibende zu einer Arbeitsgruppe zusammenschließen.
Wichtig ist hierbei nur, dass lediglich homogene Freiberufler-Gruppen eine Partnerschaft eingehen dürfen: GbRs aus Nicht-Freiberuflern und Freiberuflern sind in dieser Rechtsform nicht erlaubt. Ansonsten gilt das Unternehmen als Gewerbe und muss entsprechend versteuert werden.
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss, wie ebenso wie die freiberufliche Tätigkeit, beim Finanzamt angemeldet werden. Eine schriftliche Vertragsvereinbarung bedarf diese Rechtsform nicht, ist allerdings empfehlenswert. Im Schadensfall kann der Gläubiger Forderungen sowohl gegen einzelne Gesellschafter der GbR als auch gegen alle Mitglieder der Gesellschaft geltend machen. Hier gilt die unbeschränkte Berufshaftung.
Vorteile der GbR gegenüber dem Einzelunternehmen
Die Entscheidung, als passende Rechtsform für Freiberufler anstelle eines Einzelunternehmens die GbR zu bevorzugen, bringt einige Vorteile mit sich:
- Verteilung der unternehmerischen Verantwortung: In einer GbR teilen sich zumindest zwei Gesellschafter die Verantwortung im Unternehmen. Entscheidungsprozesse werden gemeinsam getragen, wodurch auch das Risiko auf mehrere Schultern verteilt wird. Dadurch entstehen weniger Belastungen für den Einzelnen.
- Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Know-how: Eine GbR ermöglicht es den Gesellschaftern, ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten zu bündeln. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen und verbessertem Zugang zu einem breiteren Spektrum an Fachwissen und Kompetenzen. Gemeinsam lassen sich Herausforderungen leichter bewältigen und innovative Lösungen entwickeln.
- Realisierung größerer Projekte: Durch die Zusammenarbeit in einer GbR können Freiberufler größere und komplexere Projekte in Angriff nehmen, die für ein Einzelunternehmen möglicherweise nicht machbar wären. Die Kombination von Fachwissen, Netzwerken und finanziellen Mitteln der Gesellschafter eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft wurde speziell für Freie Berufe geschaffen und kann somit auch nur von Freiberuflern gegründet werden. Im Gegensatz zu GmbHs oder UGs, müssen die potenziellen Partner kein Mindestkapital in das Unternehmen einbringen.
Die Haftung für Mitglieder der PartG ist unbeschränkt, alle Gesellschafter kommen im Schadensfall mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen auf. In Ausnahmefällen kann die Haftung auf bestimmte Partner beschränkt werden – dies müssen die Vertragsparteien allerdings, im Zuge der Gründung, im Partnerschaftsvertrag festhalten. Bei der Gründung einer PartG müssen Freiberufler außerdem:
- Einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen
- Die Partnergesellschaft im Partnerschaftsregister eintragen
- Sich zudem im Transparenzregister eintragen lassen
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Wenn mindestens zwei Freiberufler sich zwar zusammenschließen, aber nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen, kann die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) wählen. Dabei handelt es sich um keine eigene Rechtsform.
Seit 2013 haben Partnergesellschafter jedoch die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Vollhaftung mit ihrem Gesamtvermögen zu entgehen (§ 8 PartGG).
Ein neuer Partnergesellschaftsvertrag muss für die PartG mbB nicht abgeschlossen werden. Die Partner müssen die Zusatzbezeichnung „mbB“ oder eine ähnliche, allgemeinverständliche Bezeichnung ihrem Gesellschaftsnamen beifügen.
Zum Beispiel: „Patentanwälte & Notare Mustermann PartG mbB“.
achtung
Übersicht: Welche ist die richtige Rechtsform für Freiberufler?
Freiberufler | Kleingewerbe | GmbH / UG | PartG | GbR | |
---|---|---|---|---|---|
Gewerbeanmeldung | nein | ja | ja | nein | ja |
Mindestkapital | nein | nein | ja | nein | nein |
Buchführung | einfache Buchführung (EÜR) | einfache Buchführung (EÜR) | doppelte Buchführung (Bilanz, GuV) | einfache Buchführung (EÜR) | einfache Buchführung (EÜR) |
Anzahl Gründer | 1 | 1 | 1* | mind. 2 | mind. 2 |
Haftung | unbeschränkt | unbeschränkt | beschränkt | unbeschränkt | unbeschränkt |
* gewöhnliche GmbHs und UGs können von beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden
Auswahlkriterien der Rechtsformen für Freiberufler
Um die richtige Rechtsform für Freiberufler zu finden, sollte man einige Kriterien berücksichtigen:
- Haftungsrisiko: Wie hoch ist das Haftungsrisiko? Ist sie wie bei Ärzten oder Anwälten besonders hoch, lohnt es sich, über eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung nachzudenken, etwa eine UG oder GmbH.
- Kapitalbedarf: Wie viel Startkapital ist vorhanden? Zum Beispiel benötigen das Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe oder die GbR kein Kapital, bei einer GmbH sind dagegen mindestens 12.500 Euro bei der Gründung erforderlich.
- Verwaltungsaufwand: Wie viel Zeit und geld kann und will man in die Verwaltung des Unternehmens investieren? Während das Einzelunternehmen lediglich die EÜR fordert, müssen Handels- bzw. Kapitalgesellschaften Bücher führen, Jahresabschlüsse erstellen und einiges mehr.
- Steuerliche Aspekte: Welche steuerlichen Vorteile bringt die Rechtsform mit sich? Die GmbH und UG profitieren zum Beispiel von der Körperschaftsteuer, die bei 15 % liegt. Dagegen startet die Einkommensteuer bereits bei 14 % und erhöht sich je nach Einkommen auf bis zu 45 %. Wählen Freiberufler das Einzelunternehmen, die PartG oder GbR, sind sie von der Gewerbesteuer jedoch befreit.
- Zukunftspläne: Wie soll das Unternehmen wachsen und welche Struktur ist dafür am besten geeignet? Wenn man beispielsweise von der Freiberuflichkeit auf eine Agentur-Tätigkeit wechseln möchte, bieten sich Rechtsformen an, die gut skalierbar sind und eine Kapitalbeschaffung ermöglichen (UG, Gmbh oder AG).
Fazit
Es sollte unbedingt abgeglichen werden, was das Richtige für sich selbst und ggf. dem Geschäftspartner ist – die beste Rechtsform für Freiberufler gibt es nicht. Für frischgebackene Freelancer ist es ratsam, vorerst lediglich eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden und als Einzelunternehmer tätig zu werden. Da in diesem Fall kein Startkapital notwendig ist, gilt diese Rechtsform wohl auch als typische Wahl für Neueinsteiger.
Angehende Freelancer müssen sich umfangreich mit dem Thema Versicherungen auseinanderzusetzen, um beim Schadensfall abgesichert zu sein. Mit zunehmender Erfahrung und steigendem Umsatz, können die Möglichkeiten anderer Rechtsformen in Betracht gezogen werden. Wenn Unsicherheiten bestehen, welche Form gewählt werden soll, kann ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.
FAQ
Welche Rechtsform hat ein Freiberufler?
Freiberufler agieren in der Regel als Einzelunternehmer, ohne besondere Rechtsform. Wenn sich mindestens zwei Freiberufler zusammenschließen, kann eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder PartG mit beschränkter Berufshaftung die richtige Wahl sein. Wenn die Haftungsbeschränkung im Vordergrund steht, ergibt für Freiberufler auch eine GmbH oder bei wenig Startkapital die UG Sinn.
Wie firmiert ein Freiberufler?
Freiberufler firmieren als Einzelunternehmer unter ihrem eigenen Namen. Häufig wird die Berufsbezeichnung ergänzt. Ein Beispiel wäre: Anton Jura – Rechtsanwalt oder Henrietta Himmlisch – Hochzeitsplanerin. Kreativ werden Freiberufler nur mit einer Rechtsform, die auch ins Handelsregister eingetragen wird. Etwa mit der UG, GmbH oder AG. Mit der Eintragung sind Fantasienamen möglich, die sich markenrechtlich schützen lassen.
Ist ein Freiberufler eine juristische Person?
Der Begriff „Freiberufler“ bezeichnet keine Rechtsform, sondern die Tätigkeit, die nach § 18 EStG ausgeübt wird. Grundsätzlich gehören Freiberufler zu den natürlichen Personen nach BGB. Eine juristische Person wäre beispielsweise eine GmbH oder AG.
Welche Rechtsform sollte man wählen, wenn man sich selbstständig machen will?
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehört etwa das Haftungsrisiko, der Kapitalbedarf oder die Zukunftspläne. Für viele Gründer ist die Wahl des Einzelunternehmens die Richtige, da hier die Gründung schnell erledigt ist und keine Kosten damit verbunden sind. Anders ist der Fall bei Gewerbetreibenden, diese müssen für die Gewerbeanmeldung mit zwischen 20 Euro bis 60 Euro rechnen.
Was muss man als Freiberufler bei der Gründung beachten?
Bei der Gründung müssen Freiberufler ihre Tätigkeit zunächst beim Finanzamt melden und eine Steuer-ID beantragen. Hinzu kommen – je nach Beruf – spezifische Zulassungen bei den Standeskammern, etwa der Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer oder anderen. Wird eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet, müssen Freiberufler diese in das Partnerschaftsregister eintragen. Zusätzlich sollten Freiberufler schon früh mit der Kundenakquise anfangen. Das funktioniert unkompliziert über Online-Portale wie freelancermap.de.
Was ist besser, Kleingewerbe oder Freiberufler?
Ob man sich mit einem Kleingewerbe oder als Freiberufler selbstständig macht, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Freiberufler gehören zu besonderen Berufsgruppen, die unter anderem in § 18 EStG gelistet sind – die sogenannten Katalogberufe. Sie sind von der Gewerbesteuer befreit und dürfen die EÜR dauerhaft durchführen. Kleingewerbetreibende sind dagegen Gewerbe, die unter gewissen Gewinn- und Umsatzgrenzen (80.000 Euro Gewinn, 800.000 Euro Umsatz) liegen. Sie müssen ein Gewerbe anmelden und ab einem Gewinn von 24.500 Euro auch Gewerbesteuer zahlen. Die EÜR ist bis zur Umsatzschwelle möglich.