Das gilt es bei einer Reverse Charge Rechnung zu beachten
Sobald Freelancer mit Kunden aus dem (EU-)Ausland zusammenarbeiten, greift in gewissen Fällen das Reverse Charge Verfahren. Doch wie ist eine Reverse Charge Rechnung aufgebaut und was ist das überhaupt? Wir gehen dem Ganzen auf den Grund.
Was ist eine Reverse Charge Rechnung?
Bei der Reverse Charge Rechnung (RCV) kommt es zur sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Hierbei wird die Umsatzsteuer der Lieferung oder Leistung nicht an den Leistenden, sondern direkt an das Finanzamt gezahlt. Das erklärt auch schon der Name: „Reverse Charge“ lässt sich zu „Umkehrung der Berechnung“ übersetzen. Auch im deutschsprachigen Raum gibt es Synonyme für diesen Begriff, wie zum Beispiel „Schuldnerumkehr“ oder „Verlagerung der Steuerschuld“.
Bei einer üblichen Rechnung stellt der Leistungserbringer, in dem Fall der Freelancer, eine Rechnung, weist darin die Umsatzsteuer aus und führt die Steuer an das Finanzamt ab. Daraufhin bezahlt der Leistungsempfänger (Auftraggeber) die Rechnung und macht die Vorsteuer geltend, wenn er dazu berechtigt ist. Im Fall einer RCV kommt es aber zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Somit muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführen. Jedoch kann er – wenn er dazu berechtigt ist – die Vorsteuer geltend machen. Dadurch fallen Umsatz- und Vorsteuer zusammen und gleichen sich aus. Weil der Leistungserbringer keine Steuer ausweist und auch keine Umsatzsteuer abführt, beinhaltet die Reverse Charge Rechnung den Nettobetrag.
Wann muss eine RCV ausgestellt werden?
Der häufigste Fall, bei denen eine Reverse Charge Rechnung zum Einsatz kommt, ist bei Rechnungen an Kunden im EU-Ausland. Dabei handelt es sich um grenzüberschreitende B2B-Geschäfte. Aber auch Drittlandgeschäfte können mit einer RCV abgewickelt werden. Laut § 13b UStG fallen folgende Arbeitsbereiche darunter:
- Werklieferungen
- Bauleistungen
- Gebäudereinigung
- Lieferungen von Edelmetallen
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Voraussetzungen von Reverse Charge
Wie schon erwähnt, ist das Reverse-Charge-Verfahren dann anzuwenden, wenn ein im Inland steuerbarer Umsatz von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen ausgeführt wird. Genauer gesagt bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften jeglicher Art.
Das Verfahren sollte also dann angewandt werden, wenn zum Beispiel ein schwedisches Handwerksunternehmen eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Deutschland vollbringt. Grund dafür ist, dass nicht nur das Handwerksunternehmen seinem Finanzamt die Umsatzsteuer schuldet, sondern auch der Leistungsempfänger in Deutschland.
Pflichtangaben einer Reverse Charge Rechnung
Die Pflichtangaben gelten für alle Arten von Rechnungen, bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Kleinbetragsrechnung). Deshalb muss auch eine RCV alle notwendigen Pflichtangaben beinhalten, um als ordentliche Rechnung vom Finanzamt akzeptiert zu werden. Wichtig hierbei ist aber die Angabe, dass das Reverse-Charge-Verfahren angewandt wird, um die fehlende Umsatzsteuer zu erklären. Die Pflichtangaben einer RCV sind wie folgt:
- Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Hinweis auf Reverse Charge)
- Name und Anschrift des Leistungserbringers
- Name des Leistungsempfängers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)
- Rechnungsnummer (einmalig und fortlaufend)
- Beschreibung, Menge, Art und Zeitpunkt der Leistung
- Nettobetrag, Steuerbetrag, Steuersatz und Bruttobetrag
Formulierung beachten
Bei dieser Rechnungsart schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Deshalb sollte eine Reverse Charge Rechnung so gestellt werden, dass darin auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hingewiesen wird. In der Vergangenheit waren mehrere Formulierungen möglich – das hat sich allerdings ab dem 30.06.2013 geändert.
Es ist zwingend notwendig, dass die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ Inhalt der RCV ist. Diese Angabe wird auch in anderen Amtssprachen vom Finanzamt akzeptiert, wenn sie in Art. 226 Nr. 11a MwStSystRL aufgeführt wird. Ein Beispiel hierfür ist „Reverse Charge“.
So wird eine Reverse Charge Rechnung erstelle – kostenloses Muster und Vorlage zum Download
Vorlage Reverse Charge Rechnung – Deutsch
Vorlage Reverse Charge Rechnung – Englisch
Da Freiberufler und Selbstständige die Reverse Charge Rechnung in internationalen Geschäften verwenden, sollte darauf geachtet werden, dass Kunden diese auch verstehen. Es lohnt sich deshalb also auch die englische Vorlage herunterzuladen und zu verwenden.