Die Umsatzsteuer ID ist die abgekürzte Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Im Schriftverkehr werden auch die Abkürzungen USt-IdNr. sowie auch UID verwendet.
Definition: Was ist die Umsatzsteuer ID?
Bei der Umsatzsteuer ID handelt es sich um eine unverwechselbare Kennzeichnung, welche bestimmten Unternehmen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben wird. Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer wird jedem europäischen Unternehmen zugeteilt, welches Geschäfte innerhalb der EU-Ländern betreibt und somit Rechnungen für das EU-Ausland erstellt.
Insbesondere für das B2B-Geschäft ist eine Umsatzsteuer ID relevant, da sie die sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung und Leistung ermöglicht. Mittels Umsatzsteuer ID wird die korrekte steuerrechtliche Abwicklung innerhalb der EU gewährleistet. Ist ein Unternehmen ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig, benötigt es nicht zwingend eine Umsatzsteuer ID.
Unterschiede: Steuernummer, Steuer ID & Umsatzsteuer ID
Innerhalb Europas kann zwischen den folgenden Steuerkennzeichnungen unterschieden werden
- Steuernummer
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
- Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID)
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In Deutschland erhält jede juristische oder natürliche Person eine Steuernummer. Seit dem Jahr 2008 erhält zusätzlich jeder Bundesbürger in Deutschland, automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Diese gilt ab dem Zeitpunkt der Geburt ein Leben lang. Sie werden einmalig zugeteilt und sind dadurch für alle Verwaltungsvorgänge innerhalb der deutschen Behörden von Bedeutung.
Anders als bei der Steuernummer, können Privatpersonen keine Umsatzsteuer ID erhalten. Diese kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihre Geschäfte außerhalb Deutschlands tätigen und dient somit der Kennzeichnung innerhalb der Europäischen Union.
Aufbau der Umsatzsteuer ID
Der Aufbau der Umsatzsteuer ID folgt stets dem gleichen Muster. Die ersten beiden Stellen bestehen Großbuchstaben und bilden meist den zweistelligen Ländercode des jeweiligen Landes ab (beispielsweise DE für Deutschland). Darauf folgen neun Ziffern zur Identifizierung.
Wann muss die Umsatzsteuer ID auf die Rechnung?
Die Umsatzsteuer Identitfikationsnummer wurde 1993 nach dem Wegfall der Binnengrenzen eingeführt. Primär ging es darum, trotz der Einstellung von Grenzkontrollen die richtige Abführung der Umsatzsteuer sicherzustellen. Aus diesem Grund ist jeder Unternehmer in Deutschland, der Geschäfte im EU-Binnenmarkt tätigt, selbst verantwortlich für die Beantragung seiner USt-ID. Sie kann via Online-Formular beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.
Die Steuernummer wird immer dann angegeben, wenn Rechnungen an einen anderen Unternehmer oder eine Privatperson geschrieben werden, die ihren Sitz in Deutschland hat. Die Steuernummer stellt eine innerdeutsche Identifikationsnummer dar. Dennoch ist es optional erlaubt, anstatt der Steuernummer auch die Umsatzsteuernummer anzugeben.
Diese Variante wird von vielen Unternehmern bevorzugt, da sie aus datenschutzrechtlichen Gründen sicherer erscheint. Die Angabe der Umsatzsteuer ID hingegen ist Pflicht, wenn Unternehmen Geschäfte mit dem EU-Ausland tätigen. Ausnahmen stellen ausschließlich Unternehmen bzw. Privatpersonen dar, die mit ausländischen Kleinunternehmen Geschäfte machen oder selbst zur Kategorie der Kleinunternehmer gehören.
Die Umsatzsteuer ID bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen
Handelt ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen mit einem anderen Unternehmen aus der EU, spricht man von innergemeinschaftlicher Lieferung bzw. dem innergemeinschaftlichen Erwerb. In beiden Fällen hat die Umsatzsteuer Identifikationsnummer eine hohe Relevanz.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Liefert ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer innerhalb der EU Waren, wird von der innergemeinschaftlichen Lieferung gesprochen. Das bedeutet folglich, dass beide Geschäftspartner im Besitz einer Umsatzsteuer ID sind. Die Lieferung für das leistende Unternehmen an den Geschäftspartner ist somit Umsatzsteuerbefreit. Die Rechnung enthält keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Das Reverse Change Verfahren
Erbringt ein Unternehmer für einen anderen Unternehmer innerhalb der EU eine Dienstleistung, wird von einer innergemeinschaftlichen Leistung gesprochen. Hierdurch wird die Steuerschuldnerschaft umgedreht (Reverse Change Verfahren). Dies hat zur Folge, dass nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger im EU-Ausland seine Umsatzsteuer an sein Finanzamt abführen muss. Das Reverse Change Verfahren ist im Umsatzsteuergesetz §13b UStG geregelt.
Eine kostenlose Vorlage für die Reverse Charge Rechnung finden Sie hier.
Wo muss die Umsatzsteuer Identifikationsnummer angegeben werden?
Mittels der Umsatzsteuer ID wird die Steuernummer auf Rechnungen ersetzt. Sie muss bei allen Rechnungen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen angegeben werden. Sie wird direkt beim Geschäftspartner erfragt und neben der eigenen Umsatzsteuer ID auf der Rechnung aufgeführt. Neben der Rechnung muss bei Vorhandensein einer Umsatzsteuer ID, diese auch in der Rubrik des Impressums innerhalb der Firmen-Website aufgeführt werden (§ 5 Telemediengesetz).