Freelancer in der Schweiz werden – darauf kommt es an!
Freelancing in der Schweiz wird immer beliebter. Auch für deutsche Freelancer stellt die Schweiz aufgrund der sprachlichen Ähnlichkeiten und der Nähe zum Heimatland einen sehr attraktiven Markt dar. Doch worauf muss hierbei besonders geachtet werden?
Freelancer sind in der Schweiz ein wichtiger Bestandteil der arbeitenden Gesellschaft. Laut einer Studie der Deloitte, die die Trends der Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz Schweiz untersucht, sind 25% der Schweizer haupt- oder nebenberuflich als Freelancer tätig. Unter einem Freelancer in der Schweiz versteht sich ein selbstständig erwerbender Fachspezialist, der beispielsweise einer der folgenden Tätigkeiten nachgeht:
- Informatiker
- Berater
- Programmierer
- Interim Manager
- Übersetzer
- Designer
- etc.
Freelancer in der Schweiz werden?
Auf freelancermap über 1.500 spannende Projekte in der Schweiz entdecken und unkompliziert bewerben.
Die Schweiz stellt für deutsche Freelancer aufgrund der sprachlichen Ähnlichkeiten und der Nähe zum Heimatland einen sehr attraktiven Markt dar. Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz wesentlich höher als in Deutschland, wie der Freelancer-Kompass jedes Jahr zeigt.
Im Durchschnitt ließen sich österreichische Freelancer 103 Euro und deutsche Freiberufler 100 Euro pro Stunde bezahlen. Die Schweizer Selbstständigen spielen hingegen in einer ganz anderen Liga und verdienen mit einem Stundensatz von rund 128 CHF (136 Euro) über 35 Euro mehr pro Stunde.
Die gesetzlichen Gegebenheiten sowie die korrekte Abrechnung von Auslandsaufträgen können deutsche Freelancer jedoch vor einige Fragen stellen. Wir zeigen auf, welche Fragen geklärt werden müssen und worauf man bei der Tätigkeit als Freelancer in der Schweiz achten muss.
Freelancer in der Schweiz werden
Das Schweizer Recht kennt den Begriff des Freelancers nicht, sondern unterscheidet lediglich zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit. Dabei wird in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland unterschieden.
Angestellte
Eine unselbstständige Tätigkeit wird ausgeübt, wenn sich die Person in einem Angestelltenverhältnis befindet und die Arbeit im Unternehmen nach Weisung der Arbeitgeber verrichtet. Der Arbeitgeber bezahlt fortlaufend den Lohn des Arbeitnehmers und führt, je zur Hälfte zu Lasten der Firma und des Arbeitnehmers, davon auch die Sozialabgaben ab.
Freelancer
Freie Mitarbeitende, wie Freelancer und Freiberufler, gelten in der Schweiz als selbstständig Erwerbende. Bezeichnend dafür ist u.a., dass sie einen eigenen unternehmerischen Auftritt haben, das wirtschaftliche Risiko tragen, in verschiedenen Unternehmen und Projekten tätig sind und die Sozialversicherungen vollumfänglich selbst tragen. Für die Arbeit erhalten Selbstständige kein Gehalt. Sie arbeiten auf eigene Rechnung und erwirtschaften ihre Gewinne aus den Leistungen für die Auftraggeber.
Ob eine selbstständige Tätigkeit oder gar eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, entscheidet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz – ähnlich wie die Deutsche Rentenversicherung hierzulande.
Als Freelancer in der Schweiz arbeiten
Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, gelten spezielle Abkommen, die die politische, wirtschaftliche und auch kulturelle Zusammenarbeit regeln. Hierbei wurde unter anderem mit dem Freizügigkeitsabkommen die Personenfreizügigkeit eingeführt. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU umfasst jedoch nicht die volle Dienstleistungsfreiheit.
Projekte bis maximal 90 Einsatztage
Für EU-Bürger ist es möglich, für maximal 90 Einsatztage pro Jahr ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in der Schweiz arbeiten zu können, ohne sich in der Schweiz niederzulassen. Dafür muss die Tätigkeit sowie ihre Dauer den zuständigen Behörden des jeweiligen Kantons gemeldet werden. Bleibt die Tätigkeit in der Schweiz in diesem Rahmen, muss keine Anerkennung der Selbstständigkeit durch die AHV vorliegen und der Freelancer zahlt die Steuern und Sozialversicherungen weiterhin in Deutschland.
tipp
Projekte mit mehr als 90 Einsatztagen
Dauert der Projekteinsatz in der Schweiz mehr als 90 Einsatztage, dann brauchen Freelancer eine Aufenthaltsgenehmigung der jeweiligen Kantonsbehörden. Freelancer müssen dafür eine „Aufenthaltsbewilligung für Selbstständigerwerbende“ beantragen. Die Beschäftigung und die Finanzierung der Lebenshaltungskosten müssen dabei ausführlich erklärt werden.
Bei Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung ist ein vorübergehender Aufenthalt von sechs Monaten möglich. Danach wird nach einer weiteren Prüfung der Geschäftstätigkeit ermittelt, ob eine Verlängerung des Aufenthaltes in der Schweiz um weitere fünf Jahre ermöglicht werden kann.
Steuer- und Versicherungspflicht für Freelancer in der Schweiz
Steuerpflicht
Für Selbstständige, Freiberufler und Freelancer in der Schweiz sind zwei Bereiche der Steuerpflicht zu beachten. Einerseits die Einkommensteuer, welche aufgrund von persönlichen Angaben und dem Wohnsitz berechnet werden. Andererseits regelt die berufliche Vorsorge die Betriebsrente. Selbstständige bezahlen auf ihrem Reineinkommen einen abgestuften AHV/IV/EO-Beitrag zwischen 5,2 % und 9,65 %, was in jedem Fall deutlich unter dem Beitrag der Arbeitnehmer liegt.
Erworbene Ansprüche können bei der Rückkehr nach Deutschland geltend gemacht und ausgezahlt werden. Um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, mindestens ein Jahr lang durchgehend und regelmäßig Beiträge der Sozialversicherungen in der Schweiz einbezahlt zu haben.
Sozialversicherung
Auch hier besteht ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ‒ das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Person Einkünfte aus beiden Staaten doppelt versteuern muss. Außerdem muss ein Ausländer nachweisen können, dass er sozialversichert ist, da jeder, der in der Schweiz seinen Lebensunterhalt verdient, sozialversicherungspflichtig ist.
Krankenversicherung
Bei einem Aufenthalt in der Schweiz von mehr als einem Jahr ist ein Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtend. Unter Umständen kann es hierbei zu einer doppelten Versicherungspflicht des Freelancers kommen. Eine mögliche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht, wenn der Freelancer sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhält und er den Nachweis einer Krankenversicherung seines Heimatlandes, die auch die Leistungen in der Schweiz übernimmt, erbringen kann.
Mit einem Klick zum neuen Projekt?
Nutze den Komfort der größten Projektbörse für Freelancer im deutschsprachigen Raum.
Als Freelancer für einen Auftraggeber in der Schweiz arbeiten
Die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs, gepaart mit den Möglichkeiten von New Work, ermöglichen immer mehr Unternehmern, Dienstleistungen online und ortsunabhängig anzubieten. Diese Entwicklung ermöglicht es auch Freelancern zunehmend grenzübergreifende Aufträge ‒ z. B. für Kunden in der wirtschaftlich attraktiven Schweiz ‒ zu erledigen, ohne dass ein Einsatz vor Ort notwendig ist.
Wer als Freelancer nicht im Ausland seinen Einsatzort hat, sondern die Arbeit am Projekt in Deutschland erledigt, muss bei der Abrechnung der grenzübergreifenden Leistungen einiges beachten.
Maßgeblich sind dabei folgende Fragen:
- in welchem Land wird die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst? Wo ist diese „steuerbar“?
- wie muss als Folge dessen die jeweilige Rechnungsstellung aussehen?
Bei Auftraggebern in der Schweiz muss daher bei der Rechnungsstellung besonders achtgegeben werden.
Leistungen für Schweizer Kunden korrekt abrechnen
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist und Schweizer Franken statt Euro verwendet werden, gelten für eine Rechnung in die Schweiz ähnliche Richtlinien wie innerhalb der EU.
Reverse-Charge-Verfahren
So greift zum Beispiel bei Rechnungen in die Schweiz ebenfalls die Reverse-Charge-Regel. Folglich berechnet der Freelancer aus Deutschland für seine Leistung keine Umsatzsteuer ‒ denn diese muss der Kunde in der Schweiz bei seinem Finanzamt melden und als Vorsteuer auch abziehen.
Doch muss die Rechnung in die Schweiz denn auch in Schweizer Franken erfolgen? Das hängt ganz von dem ausgestellten Angebot ab. Je nachdem in welcher Währung Freelancer ihren Kunden das Angebot erstellt haben, wird auch die Rechnung entsprechend in Euro oder CHF erstellt. Beim internationalen Banktransfer landet das Geld automatisch in Euro auf dem Konto.
Das Reverse-Charge-Verfahren kommt bei Geschäften zwischen Staaten innerhalb der EU zum Einsatz. Weil die erbrachten Leistungen im jeweiligen Empfängerland steuerbar sind, erfolgt die Lieferungs- oder Leistungsabrechnung umsatzsteuerfrei. Das bedeutet, dass der Freelancer in Deutschland eine Nettorechnung schreibt und sie an den europäischen Auftraggeber schickt. Der wiederum ermittelt die Umsatzsteuer auf der Basis landeseigener Gesetze, deklariert sie beim Finanzamt und zieht sie als Vorsteuer wieder ab. Die Umsatzsteuer wird also immer in dem Land erhoben, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Auftraggeber eine Firma oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Privatpersonen unterliegen anderen Regelungen.
Welche Vorgaben gelten für Rechnung in die Schweiz?
Auch in der Schweiz gibt es einige Vor- und Pflichtangaben zur korrekten Rechnungsstellung an Unternehmen.
Damit die Forderung fristgerecht beglichen werden kann und keine steuerrechtlichen Schwierigkeiten auftreten, dürfen gemäß KMU Portal folgende Angaben nicht fehlen:
- Name und Adresse des Leistungserbringers sowie die Umsatzsteuer ID.
- Name und Adresse des Leistungsempfängers sowie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
- Lieferdatum (sofern nicht mit dem Rechnungsdatum identisch);
- Genaue Bezeichnung der Lieferung oder Dienstleistung;
- Preis (Entgelt) der Lieferung bzw. Dienstleistung;
- Mehrwertsteuer inkl. Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
- Signatur
Ist der Leistungsempfänger in der Schweiz eine Privatperson, so kommt das Reverse-Charge-Verfahren nicht zum Tragen und Freelancer können ihren Kunden ganz normal die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen.