Die 8 wichtigsten Fristen und Termine für Freelancer 2024
Fristen und Termine können im hektischen Freelancer-Leben leicht untergehen. Wir haben die wichtigsten Daten für Selbstständige in einer Liste gesammelt, um das Freelancer-Leben etwas zu erleichtern.
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit als Freiberufler
Sich als Freiberufler in Deutschland selbstständig machen? Dann muss die Selbstständigkeit bis spätestens einen Monat nach Beginn beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit den folgenden Informationen aus:
- Name
- Anschrift
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Datum, an dem die selbstständige Tätigkeit begonnen wird
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
- Steuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuervoranmeldung
In Deutschland müssen Freelancer, die umsatzsteuerpflichtig sind, jeden Monat, jedes Quartal oder einmal pro Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die generelle Frist für die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung ist der 10. Tag des Folgemonats.
Als Faustregel gilt: Je höher die Umsatzsteuer ist, die gezahlt werden muss, desto öfter muss diese vorangemeldet werden:
- Wer über 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlt: monatliche Voranmeldung
- Bei 1.000 – 7.500 Euro Umsatzsteuer: vierteljährliche Voranmeldung
- Wer bis 1.000 Euro Umsatzsteuer zahlt: Befreiung beim Finanzamt möglich und somit keine Voranmeldung notwendig
Für Gründer gibt es gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 UStG eine gesonderte Regelung. Wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2024 aufnimmt, gilt in diesem und im darauf folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum.
Für 2024 gelten die folgenden Termine für die Umsatzsteuervoranmeldungen:
Monatliche Voranmeldung:
- 10. Januar 2024 (4. Quartal 2023)
- 12. Februar 2024
- 10. März 2024
- 10. April 2024
- 10. Mai 2024
- 10. Juni 2024
- 10. Juli 2024
- 12. August 2024
- 10. September 2024
- 10. Oktober 2024
- 11. November 2024
- 10. Dezember 2024
- 10. Januar 2025 (4. Quartal 2024)
Quartalsweise Voranmeldung (ohne Fristverlängerung):
- 10. Januar 2024 für das 4. Quartal 2023
- 10. April 2024 für das 1. Quartal 2024
- 10. Juli 2024 für das 2. Quartal 2024
- 10. Oktober 2024 für das 3. Quartal 2024
- 10.Januar.2025 für das 4. Quartal 2024
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Einkommensteuererklärung
In Deutschland müssen Freelancer eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres.
Wird die Einkommenssteuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist um sieben Monate. In dem Fall wird die Einkommenssteuererklärung für Freelancer zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres fällig.
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Die Frist für die Steuererklärung des Besteuerungszeitraums 2023 wurde verlängert. Die Abgabefrist verschiebt sich um einen Monat auf den 31. August 2024. Da dieser auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. September 2024. Bei Abgabe durch den Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025.
Achtung! Wer sich in diesem Jahr selbst um seine Steuererklärung kümmert, muss für den Veranlagungszeitraum 2024 wieder die „normalen“ Abgabefristen beachten. Folglich muss die Steuererklärung für 2024 spätestens zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden.
Einkommensteuervorauszahlungen
Für Selbstständige in Deutschland, die ihre Einkommensteuer als Vorauszahlungen entrichten, sind die Zahlungen in der Regel vierteljährlich fällig. Die Vorauszahlungen werden jeweils zum 10. des dritten, sechsten, neunten und zwölften Monats eines Kalenderjahres fällig.
Für das Jahr 2024 gelten folgende Termine für die Einkommensteuervorauszahlungen:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Sobald die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde und das Finanzamt die Höhe der Steuerschuld berechnet hat, kann es auch sein, dass es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommt.
Anmeldung der Selbstständigkeit als Gewerbe
In Deutschland kann ein Gewerbe nur mit dem dafür nötigen Gewerbeschein betrieben werden. Dies bedeutet, dass die Anmeldung eines Gewerbes generell vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen muss. Eine spätere Anmeldung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Es empfiehlt sich dazu immer, sich vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt zu informieren. Die Anmeldung kann in der Regel persönlich vor Ort, telefonisch oder online über das ELSTER-Portal erfolgen. Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über eine geeignete Geschäftsräumlichkeit
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- Ggf. Nachweis über eine eventuell erforderliche Berufsqualifikation.
Je nach Bundesland und Gewerbebranche können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass je nach Gewerbe eine behördliche Genehmigung oder eine Meldung bei anderen Institutionen, wie zum Beispiel beim Finanzamt, notwendig sein kann.
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Gewerbesteuererklärung
In Deutschland müssen Selbstständige, die als Gewerbe angemeldet und somit gewerbesteuerpflichtig sind, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde entrichtet. In der Regel ist die Frist für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung der 31. Juli des Folgejahres.
Die Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2023 ist demnach am 31. Juli 2024 fällig. Wenn sich Freelancer dafür einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, verlängert sich die Frist um sieben Monate, auf den 29. Februar 2025.
Gewerbesteuervorauszahlungen
In Deutschland sind Gewerbesteuervorauszahlungen in der Regel vierteljährlich fällig, jeweils einen Monat vor den Vorauszahlungen der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuervorauszahlung wird von der jeweiligen Gemeinde im Steuerbescheid festgesetzt.
Für 2024 ergeben sich für die Gewerbesteuervorauszahlungen folgende Fälligkeiten:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte
In Deutschland sind die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte in der Regel monatlich fällig. Die Beiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden, in dem der Lohn gezahlt wurde.
Es gibt jedoch die Möglichkeit sich für eine vierteljährliche oder jährliche Abrechnung zu entscheiden, in diesem Fall sind die Beiträge dann entsprechend vierteljährlich oder jährlich zu zahlen.
Als Selbstständiger Mitarbeitende anstellen: so funktioniert’s
Fazit
Es gibt gar nicht so viele verpflichtende Termine, die sich ein Freelancer merken muss. Die meisten davon, sind regelmäßig wiederkehrende Fristen, die sich Selbstständige für mehrere Jahre einspeichern können. Was Freelancer dennoch regelmäßig tun sollten, ist, sich zu vergewissern, dass die Daten (noch) stimmen und welche davon auf Wochenenden oder Feiertage fallen. Mit unserer praktischen Liste haben Selbstständige alle Informationen, um sich die Termine direkt in den Kalender einzutragen. Dennoch empfiehlt es sich immer, sich regelmäßig beim zuständigen Finanzamt zu informieren und in Sachen Aktualität am Ball zu bleiben.